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Arbeitsstättenrichtlinien gelten nicht mehr

WARBURG – Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten seit Ende 2012 nicht mehr. Trotzdem planen immer noch Architekten nach den alten Regeln, beobachtet Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. So sinnvoll die Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit waren, so unnötig waren in den vergangenen Jahren die strikten Vorgaben beispielsweise für eine bestimmte Anzahl von Duschen oder WCs pro Mitarbeiter. Heute gilt: Alles muss in „ausreichendem“ Maß vorhanden sein. Was „ausreichend“ ist, das muss der Bauherr festlegen und gegebenenfalls mit seinem Betriebsrat aushandeln.

Arbeitssicherheit, Arbeitsstättenrichtlinie, Architektenrecht, Baurecht, Rechtsanwalt, Warburg

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