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Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes stellen eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen. Dies ist maßgeblich für die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken – BGH 26.2.2014, I ZR 72/08.

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