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Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung gestellter Internetseiten

Ein Internet-Provider kann für neonazistische und volksverhetzende Inhalte von Web-Seiten nur dann haftbar gemacht werden, wenn er davon nachweislich Kenntnis hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof...

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