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AG Erlangen zu den Voraussetzungen der Löschung einer negativen eBay-Bewertung

28.06.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Die Abgabe einer offenkundig sachlich nicht gerechtfertigen negativen Bewertung beim Internetauktionshaus eBay im Rahmen eines zwischen zwei Nutzern zustande gekommenen Kaufvertrags stellt eine vertragliche Nebenpflichtverletzung des Bewertenden dar. Der Bewertete hat einen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der negativen Bewertung aus §§ 280 Abs.1, § 241 Abs.2 BGB. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Erlangen hervor (Urteil vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04). – Zur zitierten Website

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Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen zur Beweislastverteilung unwirksam

24.06.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, durch die dem Kunden nach Ablauf einer achtwöchigen Frist ab Rechnungsdatum die Beweislast für Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise aufgebürdet wird, unwirksam ist. – Zur zitierten Website

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OLG Celle: Domain-Registrierung für Dritte

10.05.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Lässt ein gewerblicher Gestalter von Internetauftritten für sich die Internet-Domain mit dem Namen des Kunden registrieren, um unter der Domain für den Kunden eine Homepage zu erstellen, so liegt darin auch dann eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die den in der Domain verwendeten bürgerlichen Namen tragen, wenn der gewerbliche Gestalter des Internetauftritts mit Zustimmung seines Kunden handelt. – Zur zitierten Website

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OLG Frankfurt: Telefonkunden haften bei Einbau einer Sperrvorrichtung nicht für 0190-Verbindungen

28.04.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Telefonkunde, dessen Telefon mit einer Sperrvorrichtung gegen 0190- Rufnummern ausgestattet ist, haftet grundsätzlich nicht für Verbindungen zu diesen Nummern, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung manipuliert hat und diese regelmäßig überprüft wurde. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitarbeiter des Anschlussinhabers die Sperrvorrichtung manipuliert hat. (OLG Frankfurt 19.4.2004, 1 U 235/03) – Zur zitierten Website

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OLG Hamm: Unternehmen muss Daten vor Reparaturauftrag an Computeranlage sichern

7.04.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Unternehmen muss seine Daten vor der Reparatur seiner Computeranlage ordnungsgemäß sichern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Vor einem objektiv datengefährdenden Eingriff müsse sich eine Computerfirma zwar versichern, ob die vom Unternehmen vorgenommene Datensicherung dem aktuellen Stand entspreche. Zusätzliche Überprüfungspflichten bestünden jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel bestünden, dass die Datensicherung ordnungsgemäß erfolgt sei oder wenn Hinweise auf eine Fehlfunktion des Sicherungssystems vorlägen (Urteil vom 01.12.2003; Az.: 13 U 133/03). – Zur zitierten Website

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Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

4.03.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Sie hat aus dem Telefondienstvertrag mit der Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung der Verbindungskosten nach den erhöhten 0190-Mehrwertdienstetarifen.

Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Der Senat hat jedoch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin und den Rechtsgedanken des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV herangezogen, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe – sie muß nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen -, sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Mißbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.

Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlaß zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden. – Zur zitierten Website

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Rückgaberecht von Standardsoftware bei Fernabsatzverträgen

23.02.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

LG Memmingen, Urteil vom 10.12.2003 – 1 H O 2319/03: Es verstößt gegen § 312 d BGB, wenn bei Lieferung von standardisierter Software an Private im Wege des Fernabsatzes ein Rückgaberecht ausgeschlossen wird. Bei standardisierter Software greift die Ausnahme des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht ein. § 312 d BGB ist eine im Sinne des § 1 UWG wertbezogene Vorschrift, so dass ihre Verletzung gleichzeitig auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. – Zur zitierten Website

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BGH: CPU-Klausel, Urteil vom 24.10.2002 (I ZR 3/00)

9.02.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

a) Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.

b) Eine solche Vertragsklausel ist auch nicht deswegen unangemessen, weil sie für den Fall des Wechsels auf einen leistungsstärkeren Rechner auch dann Geltung beansprucht, wenn der Lizenznehmer durch technische Maßnahmen erreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt.

c) Macht der Schuldner bei seiner Zahlung deutlich, daß er lediglich unter Zwang oder zur Vermeidung eines empfindlichen Übels leistet, trifft den Leistungsempfänger im Rückforderungsprozeß die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Forderung. – Zur zitierten Website

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Landgericht Mönchengladbach: Beweisfragen beim Einsatz eines Dialers

1.02.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Wer behauptet, ein Internet-Anbieter setze einen unseriösen Dialer ein, der 0190-Verbindungen ohne Zustimmung des Nutzers aufbaue, ist für diese Behauptung beweispflichtig. Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast aus dem Gesichtspunkt, dass Sicherheitsvorkehrungen gegen den Einsatz des Dialers unterblieben sind, findet nicht statt. Eine Pflicht zu solchen besonderen Sicherheitsvorkehrungen ist nämlich nicht anzunehmen, da Computer- und Softwareprogramme auch zweckentfremdet genutzt werden können und insofern eine Produktbeobachtungspflicht angesichts der Wertung des § 8 TDG zu weit gehen würde. – Zur zitierten Website

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OLG Koblenz: Kündigungsrecht für Online-Provider

13.01.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Eine Vertragsklausel, nach der der Internet-Provider einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Internet-Zugangs mit Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kann, der Kunde aber nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, da die in der unterschiedlichen Dauer der Vertragsbindung zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung der Vertragspartner gegen Treu und Glauben verstößt. – Zur zitierten Website

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