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LG Frankfurt a.M.: Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten

15.12.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Beschluss, durch den ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet wird, im Rahmen des Verdachts wegen einer Straftat nach § 184 StGB Auskunft über die Telekommunikation unter einer bestimmten Remote-IP zu erteilen, hat seine Rechtsgrundlage nicht in §§ 100 g, 100 h StPO, wenn kein Fall vorliegt, in dem die Daten grundsätzlich aufgezeichnet und gespeichert werden. – Zur zitierten Website

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BGH: AntiVir/AntiVirus

27.10.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Im Fall von Marken oder Markenbestandteilen, die, wie die Klagemarke AntiVir, an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen der (geringfügigen) Veränderung gegenüber der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnten, ist der Schutzumfang der eingetragenen Marke eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen – trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe – die Eintragungsfähigkeit verleiht. Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde. – Zur zitierten Website

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung gestellter Internetseiten

23.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Internet-Provider kann für neonazistische und volksverhetzende Inhalte von Web-Seiten nur dann haftbar gemacht werden, wenn er davon nachweislich Kenntnis hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Der BGH wies damit Schmerzensgeldansprüche eines in München lebenden Klägers gegen die "1 & 1 Internet AG" zurück. – Zur zitierten Website

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Anforderungen an die Bestätigung einer online erfolgten Bestellung

21.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (zulässigerweise) klar, dass bei Geschäften über das Internet die Bestellung des Kunden ein Kaufangebot ist, das durch die Bestätigung der Bestellung selbst angenommen wird, so genügt eine dem § 312 e BGB entsprechende Bestätigung des Zuganges der Bestellung nicht für die Annahme des Kaufangebotes.
(AG Wolfenbüttel ,Urteil vom 14.03.2003 – 17 C 477/02) – Zur zitierten Website

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OLG München: Zwei Klicks bis zum Web-Impressum sind nicht zu viel

19.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Den Besuchern einer Website kann zugemutet werden, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Ein Verlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit «Kontakt» benannt, über den der Nutzer auf die Unterseite «Impressum» gelangen konnte. Erst dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Urteil vom 18.09.2003; Az.: 29 U 2681/03). – Zur zitierten Website

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Zurück in die Web-Steinzeit

18.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Wie sich Softwarepatente auswirken, führt derzeit der Fall Eolas gegen Microsoft vor: Ein Patent aus dem Jahr 1994 droht das Web zu verändern. Plug-ins und Programme wie Flash, Real-Filme, ActiveX oder Java könnten bald aus Browsern verschwinden.
Wovor Europas Softwarebranche zittert, ist das so genannte Trivialpatent: Die Patentierung nicht etwa einer konkreten technischen Lösung, sondern die eines Grundgedankens, einer Idee, die auf verschiedene Weise umgesetzt werden kann. Beispiele dafür sind Dinge wie der Einkauf mit einem Klick (Amazon), die farbliche Kennzeichnung von Textstellen oder die Darstellung hintereinander liegender Seiten als "Karteikarten". In der Linksammlung von Ralph Segert sind weitere Infos zu diesem Thema zu finden. – Zur zitierten Website

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Provider müssen Kunden-Domains freigeben

17.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Im Falle einer Kündigung sind Provider auch dann zur Freigabe der Webadresse verpflichtet, wenn nicht der Kunde, sondern der Provider bei der Vergabestelle Denic als Inhaber eingetragen ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgelegt. – Zur zitierten Website

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Entgeltforderung bei Inanspruchnahme von 0190-Mehrwertdienstnummern

3.09.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2003:
Der Telekommunikationsdienstleister, der Entgeltforderungen wegen der Inanspruchnahme von 0190-Mehrwertdienstnummern geltend macht, muss angesichts der häufig vorkommenden Mißbräuche mit diesen Nummern im Bestreitensfalle lückenlos vortragen, welche Dienstleistungen genau und zu welchen Preisen vom Kunden in Anspruch genommen worden sind. Es reicht nicht aus, dass behauptet wird, dass angesichts der Form der Tarifierung davon ausgegangen werden müsse, dass dem streitgegenständlichen Entgelt eine angemessene Leistung gegenüberstehe. – Zur zitierten Website

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Verpflichtung zur Herausgabe des Quell-Codes und Einbeziehung von AGB

24.08.2003 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

LG Köln, Urteil vom 15.04.2003 – 85 O 15/03
1. Ein vertraglicher Anspruch auf Überlassung des Quellcodes eines Softwareprogramms ist dann nicht gegeben, wenn dieser Herausgabeanspruch durch die wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Vertragspartners ausgeschlossen ist.

2. Unter Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist die Vorschrift des § 2 AGBG (a.F.) nach § 24 AGBG nicht anwendbar, so dass für die Einbeziehung der AGB bereits ausreichend ist, dass ein Vertragspartner eindeutig auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen verweist, wobei die AGB nicht übersandt werden müssen, sondern der bloße Hinweis auf die Möglichkeit sie anzufordern ausreicht.

3. Der Ausschluss der Verpflichtung zur Herausgabe des Quellcodes ist nicht überraschend, da die Nichtüberlassung des Quellcodes beispielsweise durch die besonderen Vertragsbedingungen für die Überlassung von Datenverarbeitungsprogrammen zugelassen wird.

4. Der Ausschluss der Überlassung des Quellcodes verstößt auch nicht gegen § 8 AGBG (a.F.) und zwar sowohl, wenn man die Software als Standard-Software als auch, wenn man die Software als Individual-Software qualifiziert, da der erhebliche Wert des Quellcodes in der Regel mit der Programmüberlassungsgebühr nicht mit abgegolten ist. – Zur zitierten Website

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