logo

Lösen Wärmepumpen Abstandsflächen aus?

In Deutschland unterliegen Wärmepumpen bestimmten baurechtlichen und umweltrechtlichen Regelungen. Diese Regelungen variieren je nach Bundesland und lokalen Vorschriften, was zu unterschiedlichen Anforderungen an den Einsatz und die Installation von Wärmepumpen führt. Hier sind einige wesentliche Punkte zusammengefasst:

1. Baurechtliche Aspekte:

Abstandsflächen: Gerichtsentscheidungen, wie vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf und VG Köln, haben festgestellt, dass Wärmepumpen aufgrund der mit ihnen verbundenen Geräusche ähnliche Wirkungen wie Gebäude haben und daher Abstandsflächen einhalten müssen​.

Einordnung als Gebäude-ähnliche Konstruktionen: Es besteht jedoch noch Unklarheit darüber, ob freistehende Wärmepumpen als bauliche Anlagen eingestuft werden und somit bestimmte Privilegien hinsichtlich der Abstandsflächen erhalten können. Einige Bundesländer haben reagiert und den Mindestabstand für Wärmepumpen gestrichen oder verringert​.

2. Umweltrechtliche Aspekte:

Energieeffizienz: Wärmepumpen müssen bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen. Eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Indikator für eine effiziente Wärmepumpe. Seit 2015 müssen Heizgeräte, einschließlich Wärmepumpen, eine Energieverbrauchskennzeichnung tragen, die ihre Energieeffizienz ausweist​.

Genehmigungsverfahren: In bestimmten Fällen können Genehmigungsverfahren im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich sein, besonders wenn es um die Verbrennung von Energieträgern (wie Biomasse) geht. Solche Genehmigungsverfahren können auch bei der Nutzung von Wärmepumpen relevant sein, insbesondere wenn sie mit dem Wasserrecht (z.B. bei Wasser-Wärmepumpen) oder dem Bergrecht (z.B. bei der Nutzung von Geothermie) in Berührung kommen​.

3. Kommunale Regelungen:

Kommunen können im Rahmen von städtebaulichen Verträgen Regelungen zur Nutzung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Wärmepumpen, festlegen. Diese können sich auf die Gestaltung der kommunalen Wärmeplanung und auf Sanierungsmaßnahmen auswirken​

Diese Punkte zeigen die Komplexität und die regionalen Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen für Wärmepumpen in Deutschland. Es ist daher wichtig, sich vor der Installation einer Wärmepumpe umfassend über die lokalen Vorschriften und Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · · · · ·

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld nutzen

Bedingt durch die rasante Zunahme von Corona-Infektionen kommt es zu immer mehr Arbeitsausfällen und damit verbunden zum Arbeitsplatzabbau. Arbeitgeber, die aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen, können nun unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen.

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen beruhen (§ 96 SGB III). Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in Veröffentlichungen vom 28. Februar 2020 und 2. März 2020 mitgeteilt, dass Unternehmen, die aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, Kurzarbeitergeld erhalten können. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Grundsätzlich ist das Ziel von Kurzarbeit, dass Beschäftigte vorübergehend weniger Stunden leisten, um nicht gekündigt zu werden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Juchem steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Arbeitsrechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · · · · · · · ·