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S+K GmbH aus Paderborn meldet Insolvenz an

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10396 eingetragenen S + K GmbH, Frankfurter Weg 6, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Magdalena Sunal und Frau Alicja Aldona Jochymczyk-Czapka ist am 20.08.2020, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 127/20
Amtsgericht Paderborn, 20.08.2020

Unsere Kanzlei Jakobs Juchem & Partner aus Warburg hat gegen die Firma S+K Immobilien GmbH vor dem Landgericht Paderborn unter dem 26.06.2019 ein Urteil in Höhe von 213.081,99 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 € und unter dem unter dem 23.10.2019 in Höhe von 163.073,44 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.874,92 € erstritten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

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Die Firma S+K GmbH aus Paderborn unterliegt auch in der Berufung vor dem OLG Hamm

Die Kanzlei Jakobs, Juchem & Partner aus Warburg hat gegen die Firma S+K Immobilien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Magdalena Sunal, Kilianstraße 138, 33098 Paderborn bereits unter dem 26.06.2019 ein Urteil in Höhe von 213.081,99 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 € erstritten.

In diesem Prozess haben wir für unsere Mandanten einen Vorschussanspruch gegen die Firma S+K GmbH zur Beseitigung von Mängeln an einem von der Firma S+K GmbH in Paderborn erstellten Neubau geltend gemacht, wobei Frau Magdalena Sunal persönlich keinen Gerichtstermin wahrgenommen hat, wenn überhaupt, wurde die Firma in Gerichtsverfahren persönlich nur von Herrn Robert Sunal vertreten.

Die Errichtung des streitgegenständlichen Objektes erfolgte in den Jahren 2013 und 2014, eine Abnahme konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da das von der S+K GmbH erstellte Objekt mit erheblichen Mängeln behaftet war.

Hiergegen hat die Firma S+K GmbH aus Paderborn Berufung eingelegt, letztlich jedoch erfolglos.

Im ursprünglichen Prozess haben wir für unseren Mandantin einen Vorschussanspruch gegen die Firma S+K GmbH zur Beseitigung von Mängeln an einem von der Firma S+K GmbH in Paderborn erstellten Neubau geltend gemacht.

Hiergegen hat sich die Firma S+K Immobilien GmbH mit dem Rechtsmittel der Berufung gewandt, letztlich jedoch erfolglos.

In dem von unserer Kanzlei vertretenen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hat letztlich der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm die von der Firma S+K eingelegte Berufung einstimmig mit Beschluss zurückgewiesen.

Die Mängel an dem streitgegenständlichen Gebäude werden nunmehr durch Drittunternehmen auf Kosten der Firma S+K durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

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