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Vergütung kann ohne Abnahme und prüfbare Rechnung fällig werden

Einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern lediglich noch auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsrechte geltend macht und somit ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien eingetreten ist. Der Auftraggeber kann sich im VOB-Vertrag außerdem nach Ablauf der vereinbarten Prüffrist nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung berufen. Darauf weist das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 08.11.2018 hin, OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2018 – 12 U 25/16.

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