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Zur Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers in einer Kfz-Anzeige

20.03.2014 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt – BGH 12.9.2013, I ZR 123/12.

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