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BGH zu angewandter Kunst

Der BGH hat am Mittwoch entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst. Die Karlsruher Richter geben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf, wonach Werke der angewandten Kunst eine besondere Gestaltungshöhe aufweisen mussten, um Schutz nach dem UrhG zu genießen.

BGH Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 143/12

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Angewandten Kunst, BGH, Gestaltungshöhe, Medienrecht, Rechtsanwalt, Urheberrecht, Urheberrechtschutz, Warburg, Zweckfrei Kunst

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