Urheberschutz für spirituelle Texte
Für spirituelle Texte, die nach Behauptung ihres Verfassers auf übersinnliche Inspirationen zurückgehen oder in aktiven Wachträumen empfangen worden sein sollen, besteht Urheberschutz. Für die Begründung von Urheberschutz kommt auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an, während der geistige Zustand des Werkschaffenden unerheblich ist – OLG Frankfurt a.M. 13.5.2013, 11 U 62/13.
Anwalt, Rechtsanwalt, Texte, Urheberrecht, Urheberschutz, Warburg