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Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht erstatten!

Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mangelbehebung unter Androhung der Kündigung auf, ohne eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, steht dem Auftraggeber nach Ausspruch der Kündigung kein Anspruch auf Erstattung etwaiger Mängelbeseitigungskosten zu. Etwas anderes gilt nur, wenn die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich war (hier verneint). OLG Celle, Urteil vom 17.01.2013 – 6 U 60/12; BGH, 26.03.2015 – VII ZR 51/13 (NZB zurückgewiesen).

Architektenrecht, Baurecht, Fachanwalt, Frist, Mängelbeseitigung, Mangelbeseitigungskosten, Rechtsanwalt, Warburg

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