TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!
Der mit der Ausführung von Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnikleistungen beauftragte Auftragnehmer muss nicht erkennen, dass die genehmigte Gesamthöhe des Gebäudes durch die Lüftungsanlage überschritten ist, selbst wenn die ihm überlassenen Pläne konkrete Angaben zur Gesamthöhe enthalten. Insoweit kann sich der Auftragnehmer auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen. Das hat das OLG Köln entschieden.
OLG Köln, Urteil vom 17.05.2013 – 19 U 194/11; BGH, 07.05.2015 – VII ZR 254/13.
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