Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm
Soll der Auftragnehmer bei der Kalkulation „von Firstsenkungen und Ulmenverschiebungen tVerformung = 5 cm“ ausgehen und wird der Mehrbeton über eine gesonderte Position vergütet, „sofern die Differenz = 5 cm beträgt“, hat er eine Verformung von bis zu 5 cm in seine Preise einzukalkulieren und erhält nur bei einer Verformung von mehr als 5 cm eine Mehrvergütung.
KG, Urteil vom 21.01.2014 – 7 U 210/12; BGH, 29.06.2016 – VII ZR 26/14 (NZB zurückgewiesen).
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