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Sanitärunternehmer und Fachbauleiter haften für Wasserschäden auf der Baustelle!

Dass Heizungsleitungen während der Bauzeit jederzeit auf geeignete Weise gegen unbeabsichtigten Wasseraustritt gesichert sein müssen, ist eine ungeschriebene Regel der Technik. Das feste Zudrehen von Armaturen oder Kugelhähnen ist dem OLG Dresden zufolge keine geeignete Sicherung. Erforderlich ist die Herstellung eines geschlossenen Kreislaufs oder das Anbringen von Verschlussstopfen, vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 02.10.2014 – 12 U 137/14.

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