logo

(Nachtrags-)Vereinbarung über Kaufpreis und Bauzeit muss notariell beurkundet werden!

Eine (Nachtrags-)Vereinbarung, mit der ein formgültig abgeschlossener (Bauträger-)Vertrag nachträglich geändert wird, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Vereinbarung lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Vertrags unerwartet hervorgetretenen Schwierigkeit dient und der Inhalt der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen als solcher nicht berührt wird. Darauf weist das OLG München hin.
OLG München, Beschluss vom 01.09.2014 – 27 U 1220/14; BGH, 09.07.2015 – VII ZR 236/14 (NZB zurückgewiesen)

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · ·