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Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen

WARBURG – Erst planen, dann bauen – das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 das Gegenteil. Wenn baubegleitende Planung gewünscht wird, muss sie also durch entsprechende Regelungen im Vertrag aufgenommen werden, rät Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Der Verweis auf die HOAI bringt in diesem Fall nur Probleme – die vermieden werden sollten und sich durch entsprechende Vertragsgestaltung auch vermeiden lassen. Die baubegleitende Planung ist allerdings nicht nur vorteilhaft. Der öffentliche Auftraggeber muss wissen, dass mit der baubegleitenden Planung auch ernsthafte Risiken verbunden sind. Typische Probleme sind beispielsweise Nachträge, häufig unvermeidliche Folge nicht ausgereifter und aufeinander abgestimmter Planungen. Damit sind dann zwangsläufig immer auch Massenverschiebungen und Änderungen verbunden, die in der Regel einen Teil der durch die baubegleitende Planung eingesparten Bauzeit gleich wieder aufzehren. Auftraggeber müssen das wissen und abwägen, bevor sie sich zu baubegleitender Planung vertraglich verpflichten.

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Baubegleitende Rechtsberatung stärkt Kommunen

WARBURG – Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar, warnt Rechtsanwalt Aexander Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen und Nachträgen und damit verbunden zu Schadenersatzforderungen. Durchsetzen muss diese der Baurechtsanwalt. Das fällt ihm umso leichter, je besser er mit der Materie vertraut ist. Die Erfahrung von Rechtsanwalt Jakobs zeigt: Ist der Baurechtler von Beginn an in das Bauvorhaben eingebunden, dann kennt er Bauablauf und Verträge, und kann so die Interessen des kommunalen Bauherrn besser vertreten, als wenn er erst nachträglich hinzugezogen wird. Die baubegleitende Rechtsberatung wahrt die Interessen der öffentlichen Hand, umso mehr, als die Rechtsabteilungen der Kommunen meist mit alltäglichen Problemen ausgelastet sind und sich nicht zusätzlich um langwierige Bauprojekte kümmern können.

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